Diskussion: Gegendemonstranten und Polizei im Spannungsfeld des Grundrechts der Versammlungsfreiheit

Der Artikel 8 des Grundgesetzes – Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit Das Versammlungsrecht umschreibt eine eng umgrenzte Materie im Spannungsfeld zwischen allgemeinem Sicherheitsrecht, Polizeirecht und grundsätzlichen Fragen der freiheitlich-demokratischen Grundrechteordnung. Zwangsläufig befinden sich alle, Demonstranten, Gegendemonstranten und Polizei in einem schwierigen Spannungsfeld. Über Weiterlesen…

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Offener Brief: Das Solinger Bündnis für Toleranz und Zivilcourage muss den Schulterschluss der Solinger Stadtgesellschaft organisieren

An den Vorstand des Solinger Bündnisses für Toleranz und Zivilcourage Frau Wehkamp, Herrn Feith, Herrn Schmelzer Geschäftsstelle bei der Integrationsbeauftragten Rathaus 42651 Solingen Das Solinger Bündnis für Toleranz und Zivilcourage muss den Schulterschluss der Solinger Stadtgesellschaft organisieren Sehr geehrte Frau Weiterlesen…

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